»Migration« | War Merkels Grenzöffnung von 2015 Verfassungsbruch? Zwei Experten sagen nein

Die beiden Verfassungsexperten Stephan Detjen und Maximilian Steinbeis veröffentlichen ein Buch. Darin behandeln sie die Frage, ob Merkels Grenzöffnung von 2015 einen Verfassungsbruch darstellte. Sie kommen zum Ergebnis, das dem nicht so war, weil die Dublin-Regeln einem Staat das »Selbsteintrittsrecht« erlauben. Damit hat Berlin freiwillig die Zuständigkeit von Asylverfahren übernommen. 2017 erklärte der Europäische Gerichtshof Deutschlands Vorgehensweise für rechtens, so das Interview im Neuen Deutschland.

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